Verwaltungsgericht: Bäume sollen weichen
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In Balingen sollen fünf Obstbäume auf einer Streuobstwiese einem Regenüberlaufbecken weichen. Dagegen hatten der Verein für Natur- und Umweltschutz Zollernalb sowie mehrere Bürger beim Verwaltungsgericht Sigmaringen Eilanträge eingereicht. Diese hat das Gericht jetzt abgelehnt.
Die naturschutzfachliche Bedeutung der Obstbäume sei mittel bis gering einzustufen, heißt es in der Urteilsbegründung. Demgegenüber komme der Errichtung des neuen Regenüberlaufbeckens ein erhebliches öffentliches Interesse zu. Die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts sind noch nicht rechtskräftig
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