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Corona

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Harter Lockdown ab Mittwoch - Alle Regelungen im Überblick

Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten haben einen harten Lockdown beschlossen. Vom 16. Dezember bis 10. Januar dürfen nur Geschäfte für den täglichen bedarf öffnen. An Silvester und Neujahr sind Menschenansammlungen verboten, Feuerwerk darf nicht verkauft werden. In Seniorenheimen wird es Pflichttests geben. Alle Regelungen hier im Überblick!

Die Maßnahmen sollen die mit Winterbeginn erheblich angestiegenen Corona-Infektionszahlen in Deutschland eindämmen und damit auch schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle verhindern. Damit soll zudem eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindert werden, denn Krankenhäuser und vor allem zahlreiche Intensivstationen seien durch die hohen Zahlen schwer erkrankter Corona-Patienten stark belastet.

Mit der zunehmenden Mobilität und den damit verbundenen zusätzlichen Kontakten in der Vorweihnachtszeit befinde sich Deutschland nun wieder im exponentiellen Wachstum der Infektionszahlen, so die Bundesregierung. Deshalb sei es erforderlich, weitere tiefgreifende Maßnahmen zur Beschränkung von Kontakten zu ergreifen. Die Regierung betont aber auch: Bund und Länder dankten der weit überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung, die mit ihrem besonnenen und rücksichtsvollen Verhalten während der gesamten Zeit der Pandemie dazu beiträgt, die Ausbreitung des Virus zu bekämpfen.

Das sind die Regelungen im Einzelnen:

1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig. Wie bereits auf der regulären Konferenz am 2. Dezember vereinbart, werden die Länder die bis zum 20. Dezember 2020 befristeten Maßnahmen im Rahmen der Anpassungen ihrer Landesverordnungen bis zum 10. Januar 2021 verlängern, sofern dieser Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft.

2. Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal 5 Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.

3. Auch in diesem besonderen Jahr sollen die Weihnachtstage gemeinsam gefeiert werden können. Angesichts des hohen Infektionsgeschehens wird dies jedoch nur in deutlich kleinerem Rahmen als sonst üblich möglich sein. In Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Infektionsgeschehen werden die Länder vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember 2020 - als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen - während dieser Zeit Treffen mit 4 über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerader Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen zulassen, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahren bedeutet. Angesichts des anhaltend hohen Infektionsgeschehens wird noch einmal eindrücklich an die Bürgerinnen und Bürger appelliert, Kontakte in den fünf bis sieben Tagen vor Familientreffen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren (Schutzwoche).

4. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen.

Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem  Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems.

5. Der Einzelhandel mit Ausnahme des Einzelhandels für Lebensmittel, der Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarktern von Lebensmitteln, der Abhol- und Lieferdienste, der Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, der Apotheken, der Sanitätshäuser, der Drogerien, der Optiker, der Hörgeräteakustiker, der Tankstellen, der Kfz-Werkstätten, der Fahrradwerkstätten, der Banken und Sparkassen, der Poststellen, der Reinigungen, der Waschsalons, des Zeitungsverkaufs, der Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, des Weihnachtsbaumverkaufs und des Großhandels wird ab dem 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geschlossen. Der Verkauf von non-food Produkten im Lebensmitteleinzelhandel, die nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen sind, kann ebenfalls eingeschränkt werden und darf keinesfalls ausgeweitet werden. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten.

6. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich.

7. Auch an den Schulen sollen im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 die Kontakte deutlich eingeschränkt werden. Kinder sollen dieser Zeit wann immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen vorgesehen werden. In Kindertagesstätten wird analog verfahren. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.

8. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten zu prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Home-Office-Lösungen vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 geschlossen werden können, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause" umsetzen zu können.

9. Die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause durch Gastronomiebetriebe sowie der Betrieb von Kantinen bleiben weiter möglich. Der Verzehr vor Ort wird untersagt. Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird vom 16. Dezember bis 10. Januar untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.

10. Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird gewahrt, es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt. Bei Zusammenkünften, in der Besucherzahlen erwartet werden, die zu einer Auslastung der Kapazitäten führen könnten, ist ein Anmeldungserfordernis einzuführen. In den kommenden Tagen werden darüber hinaus Gespräche innerhalb und mit den Glaubensgemeinschaften geführt, um im Lichte des weiteren Infektionsgeschehens zu geeigneten Regelungen für religiöse Zusammenkünfte zu kommen.

11. Für Alten- und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Der Bund unterstützt diese mit medizinischen Schutzmasken und durch die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests. Neben dem Tragen einer FFP2-Maske ist in der aktuellen Phase hoher Inzidenz fast im ganzen Bundesgebiet das Testen des Pflegepersonals wichtig. Die Länder werden zudem eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten- und Pflegeeinrichtungen anordnen. Solche regelmäßigen Tests sind ebenso für das Personal in mobilen Pflegediensten angezeigt. In Regionen mit erhöhter Inzidenz soll der Nachweis eines aktuellen negativen Coronatests für die Besucherinnen und Besucher verbindlich werden.

12. Bund und Länder betonen erneut, dass über die gemeinsamen Maßnahmen hinaus gemäß der Hotspotstrategie in allen Hotspots ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept regional umgesetzt werden muss. Bei weiter steigendem Infektionsgeschehen sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Bei besonders extremen Infektionslagen mit einer Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche und diffusem Infektionsgeschehen sollen die umfassenden allgemeinen Maßnahmen nochmals erweitert werden, um kurzfristig eine deutliche Absenkung des Infektionsgeschehens zu erreichen. Insbesondere sollen in Regionen lokale Maßnahmen nach § 28a Abs. 2 InfSchG spätestens erwogen werden, darunter auch weitgehende Ausgangsbeschränkungen, wenn die Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche überschritten wird.

13. Bund und Länder appellieren eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger in der Zeit bis 10. Januar von nicht zwingend notwendigen Reisen im Inland und auch 5 ins Ausland abzusehen. Sie weisen nachdrücklich darauf hin, dass bei Einreisen aus ausländischen Risikogebieten die Pflicht zur Eintragung in die digitale Einreiseanmeldung verpflichtend ist, und dass eine Quarantänepflicht1 für einen Zeitraum von 10 Tagen nach Rückkehr besteht. Eine Beendigung der Quarantäne nur durch einen negativen Test möglich, der frühestens am 5 Tag nach der Einreise abgenommen wurde.

14. Die Maßnahmen führen dazu, dass einige Wirtschaftsbereiche auch im kommenden Jahr weiterhin erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Daher wird der Bund die betroffenen Unternehmen, Soloselbständigen und selbständigen Angehörigen der Freien Berufe auch weiterhin finanziell unterstützen. Dafür steht die verbesserte Überbrückungshilfe III bereit, die Zuschüsse zu den Fixkosten vorsieht. Mit verbesserten Konditionen, insbesondere einem höheren monatlichen Zuschuss in Höhe von maximal 500.000 Euro für die direkt und indirekt von den Schließungen betroffenen Unternehmen, leistet der Bund seinen Beitrag, Unternehmen und Beschäftigung zu sichern. Für die von der Schließung betroffenen Unternehmen soll es Abschlagszahlungen ähnlich wie bei den außerordentlichen Wirtschaftshilfen geben.

Der mit den Schließungsanordnungen verbundene Wertverlust von Waren und anderen Wirtschaftsgütern im Einzelhandel und anderen Branchen soll aufgefangen werden, indem Teilabschreibungen unbürokratisch und schnell möglich gemacht werden. Zu inventarisierende Güter können ausgebucht werden. Damit kann der Handel die insoweit entstehenden Verluste unmittelbar verrechnen und steuermindernd ansetzen. Das sichert Liquidität.

15. Für Gewerbemiet- und Pachtverhältnisse, die von staatlichen Covid-19 Maßnahmen betroffen sind, wird gesetzlich vermutet, dass erhebliche (Nutzungs- ) Beschränkungen in Folge der Covid-19-Pandemie eine schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage darstellen können. Damit werden Verhandlungen zwischen Gewerbemietern bzw. Pächtern und Eigentümern vereinfacht.

16. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wollen am 5. Januar 2021 erneut beraten und über die Maßnahmen ab 11. Januar 2021 beschließen.

Dienstag, 10. März 2020
13:08 Fünf bestätigte Corona-Fälle im Landkreis Reutlingen
Live aus der Pressekonferenz: Fünf bestätigte Corona-Fälle im Landkreis Reutlingen
Corona-Virus

13:01 Aktuelle Pressekonferenz: Fünf bestätigte Coronavirus-Fälle im Landkreis Reutlingen
Erste bestätigte Coronavirus-Fälle im Landkreis Reutlingen: 5 Personen sind infiziert: Wir berichten live von der aktuellen Pressekonferenz im Landratsamt Reutlingen vom 10.03.2020 ab 13 Uhr [Weiterlesen]
Virus

12:06 Erster #Corona-Fall in Grafenberg im Landkreis Reutlingen
Im Landkreis Reutlingen gibt es einen ersten bestätigten Corona-Fall. Ein Einwohner aus Grafenberg wurde positiv auf das Corona-Virus Covid-19 getestet. Näheres soll heute um 13 Uhr auf einer Pressekonferenz bekannt gegeben werden. [Weiterlesen]
Corona-Virus

12:06 Fünf Corona-Fälle im Landkreis Reutlingen
Im Landkreis Reutlingen gibt es einen ersten bestätigten Corona-Fall. Ein 65-jähriger Mann aus Grafenberg wurde positiv auf das Corona-Virus Covid-19 getestet. Näheres soll heute um 13 Uhr auf einer Pressekonferenz bekannt gegeben werden. Wir halten Sie sofort auf dem Laufenden! Ganz aktuell: Seit heute 5 nachgewiesene Fälle im Landkreis! [Weiterlesen]
Schutzmaske
Montag, 09. März 2020
15:21 Krisenstab eingerichtet
Die Stadt Metzingen hat sich letzte Woche entschieden aufgrund des Coronavirus einen Krisenstab einzurichten. [Weiterlesen]

12:35 Entwicklung eines Coronaimpfstoffes laufen auf Hochtouren
Sicherheit geht vor! Darum beschränken auch viele Firmen in der Region ihre Kontakte nach Außen auf ein Minimum. Die Tübinger CureVac AG ist eine davon. Das biopharmazeutische Unternehmen ist derzeit an der Entwicklung eines Impfstoffes gegen das grasierende Coronavirus. Und auch wenn wir vor Ort derzeit nicht drehen können, so wollen wir Ihnen den aktuellen Stand der Dinge dennoch nicht vorenthalten. Also haben wir kurzer Hand telefonisch nachgefragt. [Weiterlesen]
Corona-Virus
Samstag, 07. März 2020
14:26 Arztmobil überrannt - Verantwortliche plädieren für Augenmaß im Umgang mit dem Coronavirus
Bin ich wirklich mit dem Coronavirus infiziert oder ist das jetzt nur Angst die ich habe? Die leitende Notärztin und DRK-Vorsitzende Dr. Lisa Federle möchte, dass sich die Tübinger genau diese Frage stellen. [Weiterlesen]

14:07 #Corona-Virus: Fragen und Antworten - Das müssen Sie wissen!
Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Corona-Virus zusammengefasst! Sie finden hier auch Telefonnummern, die Sie anrufen können. Wir aktualisieren und ergänzen diese Infos regelmäßig: Schauen Sie also immer wieder hier vorbei! [Weiterlesen]
Corona-Virus https://www.rtf1.de/news.php?id=24978

11:09 Bürgertelefon zum Coronavirus
Das Landratsamt des Zollernalbkreises hat ein Bürgertelefon zum neuartigen Coronavirus eingerichtet. Landrat Günther-Martin Pauli nannte das Virus eine Herausforderung, wie er und seine Kollegen sie im medizinischen Bereich noch nie gehabt hätten. [Weiterlesen]
Freitag, 06. März 2020
16:30 Umfrage - Haben die Reutlingerinnen und Reutlinger Angst vor dem Coronavirus?
Nicht nur die Behörden und Institutionen, auch die Bürger beschäftigt der neuartige Coronavirus. Supermarktregale sind an manchen Orten leer, Apotheken und Drogeriemärkte haben Schwierigkeiten Nachschub an Desinfektionsmittel zu liefern und Masken zum Schutz der Atemwege sind ebenfalls Mangelware. [Weiterlesen]
Schutzmaske

16:23 Coronavirus: Neue Regelungen für Schulen und Kindergärten
Wegen dem Coronavirus hat das Kultusministerium zusätzliche Regelungen für Schulen und Kindergärten definiert. Grund dafür ist, dass das Robert-Koch Institut die Liste der Risikogebiete auf die Autonome Provinz Bozen - Südtirol erweitert hat. [Weiterlesen]

09:32 Weitere Covid-19 Fälle
Das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg vermeldet neun weitere Ansteckungen mit der Lungenkrankheit Covid-19, acht davon im Zollernalbkreis. [Weiterlesen]
Corona-Virus
Donnerstag, 05. März 2020
16:18 Corona-Virus: Jetzt 73 Fälle im Land - Neue Infektionen alle im Zusammenhang mit Italien
Am Donnerstagmittag (5. März 2020) wurden dem Ministerium für Soziales und Integration vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg acht neue bestätigte Covid-19-Fälle gemeldet. Betroffen sind die Landkreise Esslingen (5 Fälle) und Ravensburg (1 Fall), der Bodenseekreis (1 Fall) sowie Stuttgart (1 Fall). Damit steigt die Zahl der Infektionen im Land auf 73 [Weiterlesen]

07:37 #Corona-Virus: Fragen und Antworten - Das müssen Sie wissen!
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Corona-Virus

03:19 Verschiebung von Ferien wegen Coronavirus derzeit kein Thema
Die Präsidentin der deutschen Kultusministerkonferenz hält es aktuell nicht für nötig, mit Blick auf das Coronavirus landesweit Schulen zu schließen. Italien erwägt dies derzeit offenbar für alle Schulen und Unis. Klassenfahrten aber müssen ausfallen. [Weiterlesen]
Mittwoch, 04. März 2020
17:01 Coronavirus: Arztmobil wieder im Einsatz - Landratsamt Tübingen informiert
Im Zusammenhang mit dem Coronavirus sehen sich derzeit viele Hausärzte und Kliniken in der Region mit unterschiedlichsten neue Aufgaben konfrontiert. In einem Pressegespräch im Tübinger Landratsamt, am heutigen Mittwoch, stellten Landrat Joachim Walter, Dr. Lisa Federle, die Leitende Notärztin im Landkreis und Birgit Walter-Frank, die Leiterin des ortsansässigen Gesundheitsamts gemeinsam Maßnahmen, zur Entlastung von Praxen und Kliniken im Landkreis Tübingen vor. [Weiterlesen]
Corona-Virus

06:52 Hersteller 3M hat Produktion von Schutzausrüstung hochgefahren
Der Technologiekonzern 3M hat wegen der Coronavirus-Epidemie die Produktion von Schutzausrüstung für medizinisches Personal bereits hochgefahren. 3M stellt unter anderem monatlich Millionen Mundschutzmasken her. [Weiterlesen]
Schutzmaske
Dienstag, 03. März 2020
12:58 Leipziger Buchmesse fällt wegen Coronavirus aus
Die Leipziger Buchmesse ist wegen des Coronavirus vorsorglich abgesagt worden. Stadt und Veranstalter erklärten, damit solle eine weitere Ausbreitung des Virus vermieden werden. Rund 2.500 Aussteller aus 51 Ländern hatten sich angemeldet. [Weiterlesen]

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Kreissparkasse veröffentlicht Jahresbilanz Die Betreiber der Kreissparkasse Tübingen blicken zufrieden auf das Geschäftsjahr 2025. Am Freitag hat die Bank ihre Geschäftszahlen für das Vorjahr veröffentlicht.
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Zwei Fahrradfahrer schwer verletzt Bei einem Verkehrsunfall am Donnerstagabend zwischen Rottenburg und Wendelsheim sind zwei Fahrradfahrer schwer verletzt worden.

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