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Corona

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Harter Lockdown ab Mittwoch - Alle Regelungen im Überblick

Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten haben einen harten Lockdown beschlossen. Vom 16. Dezember bis 10. Januar dürfen nur Geschäfte für den täglichen bedarf öffnen. An Silvester und Neujahr sind Menschenansammlungen verboten, Feuerwerk darf nicht verkauft werden. In Seniorenheimen wird es Pflichttests geben. Alle Regelungen hier im Überblick!

Die Maßnahmen sollen die mit Winterbeginn erheblich angestiegenen Corona-Infektionszahlen in Deutschland eindämmen und damit auch schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle verhindern. Damit soll zudem eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindert werden, denn Krankenhäuser und vor allem zahlreiche Intensivstationen seien durch die hohen Zahlen schwer erkrankter Corona-Patienten stark belastet.

Mit der zunehmenden Mobilität und den damit verbundenen zusätzlichen Kontakten in der Vorweihnachtszeit befinde sich Deutschland nun wieder im exponentiellen Wachstum der Infektionszahlen, so die Bundesregierung. Deshalb sei es erforderlich, weitere tiefgreifende Maßnahmen zur Beschränkung von Kontakten zu ergreifen. Die Regierung betont aber auch: Bund und Länder dankten der weit überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung, die mit ihrem besonnenen und rücksichtsvollen Verhalten während der gesamten Zeit der Pandemie dazu beiträgt, die Ausbreitung des Virus zu bekämpfen.

Das sind die Regelungen im Einzelnen:

1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig. Wie bereits auf der regulären Konferenz am 2. Dezember vereinbart, werden die Länder die bis zum 20. Dezember 2020 befristeten Maßnahmen im Rahmen der Anpassungen ihrer Landesverordnungen bis zum 10. Januar 2021 verlängern, sofern dieser Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft.

2. Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal 5 Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.

3. Auch in diesem besonderen Jahr sollen die Weihnachtstage gemeinsam gefeiert werden können. Angesichts des hohen Infektionsgeschehens wird dies jedoch nur in deutlich kleinerem Rahmen als sonst üblich möglich sein. In Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Infektionsgeschehen werden die Länder vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember 2020 - als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen - während dieser Zeit Treffen mit 4 über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerader Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen zulassen, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahren bedeutet. Angesichts des anhaltend hohen Infektionsgeschehens wird noch einmal eindrücklich an die Bürgerinnen und Bürger appelliert, Kontakte in den fünf bis sieben Tagen vor Familientreffen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren (Schutzwoche).

4. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen.

Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem  Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems.

5. Der Einzelhandel mit Ausnahme des Einzelhandels für Lebensmittel, der Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarktern von Lebensmitteln, der Abhol- und Lieferdienste, der Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, der Apotheken, der Sanitätshäuser, der Drogerien, der Optiker, der Hörgeräteakustiker, der Tankstellen, der Kfz-Werkstätten, der Fahrradwerkstätten, der Banken und Sparkassen, der Poststellen, der Reinigungen, der Waschsalons, des Zeitungsverkaufs, der Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, des Weihnachtsbaumverkaufs und des Großhandels wird ab dem 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geschlossen. Der Verkauf von non-food Produkten im Lebensmitteleinzelhandel, die nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen sind, kann ebenfalls eingeschränkt werden und darf keinesfalls ausgeweitet werden. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten.

6. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich.

7. Auch an den Schulen sollen im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 die Kontakte deutlich eingeschränkt werden. Kinder sollen dieser Zeit wann immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen vorgesehen werden. In Kindertagesstätten wird analog verfahren. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.

8. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten zu prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Home-Office-Lösungen vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 geschlossen werden können, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause" umsetzen zu können.

9. Die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause durch Gastronomiebetriebe sowie der Betrieb von Kantinen bleiben weiter möglich. Der Verzehr vor Ort wird untersagt. Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird vom 16. Dezember bis 10. Januar untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.

10. Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird gewahrt, es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt. Bei Zusammenkünften, in der Besucherzahlen erwartet werden, die zu einer Auslastung der Kapazitäten führen könnten, ist ein Anmeldungserfordernis einzuführen. In den kommenden Tagen werden darüber hinaus Gespräche innerhalb und mit den Glaubensgemeinschaften geführt, um im Lichte des weiteren Infektionsgeschehens zu geeigneten Regelungen für religiöse Zusammenkünfte zu kommen.

11. Für Alten- und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Der Bund unterstützt diese mit medizinischen Schutzmasken und durch die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests. Neben dem Tragen einer FFP2-Maske ist in der aktuellen Phase hoher Inzidenz fast im ganzen Bundesgebiet das Testen des Pflegepersonals wichtig. Die Länder werden zudem eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten- und Pflegeeinrichtungen anordnen. Solche regelmäßigen Tests sind ebenso für das Personal in mobilen Pflegediensten angezeigt. In Regionen mit erhöhter Inzidenz soll der Nachweis eines aktuellen negativen Coronatests für die Besucherinnen und Besucher verbindlich werden.

12. Bund und Länder betonen erneut, dass über die gemeinsamen Maßnahmen hinaus gemäß der Hotspotstrategie in allen Hotspots ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept regional umgesetzt werden muss. Bei weiter steigendem Infektionsgeschehen sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Bei besonders extremen Infektionslagen mit einer Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche und diffusem Infektionsgeschehen sollen die umfassenden allgemeinen Maßnahmen nochmals erweitert werden, um kurzfristig eine deutliche Absenkung des Infektionsgeschehens zu erreichen. Insbesondere sollen in Regionen lokale Maßnahmen nach § 28a Abs. 2 InfSchG spätestens erwogen werden, darunter auch weitgehende Ausgangsbeschränkungen, wenn die Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche überschritten wird.

13. Bund und Länder appellieren eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger in der Zeit bis 10. Januar von nicht zwingend notwendigen Reisen im Inland und auch 5 ins Ausland abzusehen. Sie weisen nachdrücklich darauf hin, dass bei Einreisen aus ausländischen Risikogebieten die Pflicht zur Eintragung in die digitale Einreiseanmeldung verpflichtend ist, und dass eine Quarantänepflicht1 für einen Zeitraum von 10 Tagen nach Rückkehr besteht. Eine Beendigung der Quarantäne nur durch einen negativen Test möglich, der frühestens am 5 Tag nach der Einreise abgenommen wurde.

14. Die Maßnahmen führen dazu, dass einige Wirtschaftsbereiche auch im kommenden Jahr weiterhin erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Daher wird der Bund die betroffenen Unternehmen, Soloselbständigen und selbständigen Angehörigen der Freien Berufe auch weiterhin finanziell unterstützen. Dafür steht die verbesserte Überbrückungshilfe III bereit, die Zuschüsse zu den Fixkosten vorsieht. Mit verbesserten Konditionen, insbesondere einem höheren monatlichen Zuschuss in Höhe von maximal 500.000 Euro für die direkt und indirekt von den Schließungen betroffenen Unternehmen, leistet der Bund seinen Beitrag, Unternehmen und Beschäftigung zu sichern. Für die von der Schließung betroffenen Unternehmen soll es Abschlagszahlungen ähnlich wie bei den außerordentlichen Wirtschaftshilfen geben.

Der mit den Schließungsanordnungen verbundene Wertverlust von Waren und anderen Wirtschaftsgütern im Einzelhandel und anderen Branchen soll aufgefangen werden, indem Teilabschreibungen unbürokratisch und schnell möglich gemacht werden. Zu inventarisierende Güter können ausgebucht werden. Damit kann der Handel die insoweit entstehenden Verluste unmittelbar verrechnen und steuermindernd ansetzen. Das sichert Liquidität.

15. Für Gewerbemiet- und Pachtverhältnisse, die von staatlichen Covid-19 Maßnahmen betroffen sind, wird gesetzlich vermutet, dass erhebliche (Nutzungs- ) Beschränkungen in Folge der Covid-19-Pandemie eine schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage darstellen können. Damit werden Verhandlungen zwischen Gewerbemietern bzw. Pächtern und Eigentümern vereinfacht.

16. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wollen am 5. Januar 2021 erneut beraten und über die Maßnahmen ab 11. Januar 2021 beschließen.

Dienstag, 03. März 2020
10:20 Nach Skiurlaub: Reiserückkehrer aus dem Zollernalbkreis mit Coronavirus infiziert
Ein 61-Jähriger Mann aus dem Zollernalbkreis ist mit dem Coronavirus infiziert. Er war als Teil einer Reisegruppe zum Skiurlaub in Südtirol gewesen. Aktuell befindet sich der Mann in häuslicher Isolation. [Weiterlesen]
Labor-Untersuchung

07:28 Corona-Fälle in Baden-Württemberg steigen nach Faschingsferien an
Mehrere infizierte Reiserückkehrer haben nach den Faschingsferien zu einem Anstieg der Coronavirus-Fälle in Baden-Württemberg geführt. Bei ihnen wiederum haben sich mehrere Kontaktpersonen angesteckt. Inzwischen gibt es 26 bestätigte Infektionen in Baden-Württemberg. [Weiterlesen]
Samstag, 29. Februar 2020
16:11 Landratsamt richtet Coronavirus-Hotline ein
Das Landtatsamt Tübingen hat für Fragen rund um den Coronavirus eine Hotline eingerichtet. [Weiterlesen]
Telefon
Freitag, 28. Februar 2020
22:47 Weiterer Coronavirus-Fall im Landkreis Göppingen
Im Landkreis Göppingen ist eine zweite Person am Coronavirus erkrankt. Laut Sozialministerium handelt es sich um eine Kontaktperson, die bereits zu Hause isoliert war und leichte Atembeschwerden entwickelt hat. [Weiterlesen]

16:44 Zollernalbklinikum - Verdacht auf Coronavirus nicht bestätigt
Der Verdacht, dass sich eine Patientin des Balinger Zollernalb Klinikums mit dem neuartigen Coronavirus infiziert haben soll, hat sich nicht bestätigt. Das teilte die Klinik noch am gestrigen Donnerstagabend mit. [Weiterlesen]
Coronaverdacht Zollernalbklinikum Balingen2020

15:03 Ferienrückkehrer aus Corona-Risikogebieten sollen Zuhause bleiben
Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat seine jüngsten Empfehlungen für Schulen, Kindergärten und Behörden präzisiert: Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sollen Zuhause bleiben. Auf Klassenfahrten, Studienfahrten und Schüleraustausch soll im Zweifelsfall verzichtet werden. [Weiterlesen]

13:42 Zwei weitere Corona-Fälle - Erstmals Treffer über Influenza-Test
In Baden-Württemberg gibt es seit dem späten Donnerstagabend zwei neue bestätigte Corona-Fälle. Im ersten Fall handelt es sich um einen Mann aus dem Landkreis Ludwigsburg, der innerhalb der so genannten Influenza-Surveillance "herausgefischt" wurde. [Weiterlesen]
Corona-Virus
Donnerstag, 27. Februar 2020
21:21 Mit Coronavirus infizierter Klinikarzt hat niemanden angesteckt
Der Oberarzt des Tübinger Uniklinikums, der sich mit dem Coronavirus infiziert hat, hat nach bisherigem Stand niemanden angesteckt. Das ergaben die Tests bei seinen Kontaktpersonen. Eine Kontaktperson seiner Tochter ist allerdings infiziert. [Weiterlesen]
Operation Foto: pixelio.de - Martin Büdenbender

20:36 Vier weitere Coronavirus-Infektionen in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg gibt es vier weitere bestätigte Corona-Fälle. Im Kreis Böblingen ist eine Kontaktperson der Tübinger Coronavirus-Patientin erkrankt. Zudem gibt es drei Infizierte aus dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald bzw. der Stadt Freiburg. [Weiterlesen]

07:40 Göppinger Coronavirus-Patient besuchte nach Italienreise Kino
Der Göppinger Coronavirus-Patient hat nach seiner Italienreise, bei der er sich wohl angesteckt hatte, ein Kino in Neu-Ulm besucht. Das Landratsamt bittet Besucher, die am Samstagabend ebenfalls dort waren, auf Symptome zu achten. Der 25-Jährige war der erste bestätigte Coronavirus-Fall in Baden-Württemberg. Später kamen drei weitere aus Tübingen und Rottweil dazu. [Weiterlesen]
Im Labor: Arbeit am Mikroskop
Mittwoch, 26. Februar 2020
21:51 Gefährdet Coronavirus die Fußball-EM 2020?
Generelle Grenzschließungen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, lehnen europäische Gesundheitsminister bislang ab. Ob Großveranstaltungen abgesagt werden müssen, solle von Fall zu Fall geprüft werden, hieß es. Ist nun auch die Fußball-Europameisterschaft 2020 gefährdet? Erste Turnier- und Spielabsagen im Sport gibt es schon. [Weiterlesen]

20:44 Vierter Corona-Fall in Baden-Württemberg: Rottweiler kam aus Risikogebiet in Italien
Nach den zwei positiven Corona-Testergebnissen am heutigen Mittwoch in Tübingen hat das Landesgesundheitsamt am Mittwochabend einen weiteren Fall in Rottweil bestätigt. Am Vortrag war bereits ein Göppinger positiv getestet worden. Damit steigt die Zahl der Infizierten in Baden-Württemberg auf vier. [Weiterlesen]

17:06 Ein Tübinger Coronavirus-Erkrankter ist Arzt am Uniklinikum
Einer der beiden Coronavirus-Patienten am Uniklinikum Tübingen arbeitet als Arzt in der Klinik. Das UKT hat deshalb Oberärzte, die mit ihm an einer Tumorkonferenz teilgenommen hatten, vorerst von ihrer Arbeit entbunden. Der Erkrankte ist der Vater der Freundin des Göppinger Coronavirus-Patienten. Auch die 24-Jährige Frau ist erkrankt. Vater und Tochter gehe es aber soweit gut, hieß es. [Weiterlesen]

15:40 Coronavirus in Tübingen angekommen: 2 bestätigte Infektionen am UKT
Das Corona-Virus hat Tübingen erreicht: Am Universitätsklinikum Tübingen gibt es zwei bestätigte Infektionen. Das gab das UKT soeben in einer Pressemitteilung bekannt. Möglicherweise handelt es sich um zwei Kontaktpersonen des Göppinger Corona-Virus-Erkrankten. [Weiterlesen]
Pressekonferenz UKT zum Coronavirus am 26.02.2020

05:46 Erste Coronavirus-Infektion in Baden-Württemberg - In Italien angesteckt?
In Baden-Württemberg gibt es eine erste bestätigte Infektion mit dem Corona-Virus. Der Patient aus dem Landkreis Göppingen hat sich vermutlich bei einer Italienreise angesteckt, teilte das Sozialministerium mit. Die Infektion mit dem Coronavirus wurde am Dienstagabend nachgewiesen. [Weiterlesen]
Dienstag, 25. Februar 2020
09:51 Corona-Impfstoff erst in einem Jahr - Forschung an Therapie wichtig
Einen Impfstoff gegen das Corona-Virus wird es laut Robert-Koch-Institut erst in etwa einem Jahr geben. Wichtig sei daher, dass auch an Therapeutika geforscht wird, um den bereits Erkrankten helfen zu können, sagte Institutsleiter Prof. Lothar Wieler. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erklärte, das Corona-Virus sei "als Epidemie in Europa angekommen". [Weiterlesen]
Impfen Foto: pixelio.de - CFalk
Samstag, 08. Februar 2020
12:17 Coronavirus - Landesgesundheitsamt richtet Info-Hotline ein
Für Fragen zum Coronavirus hat das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg eine eigene Hotline für die Bevölkerung eingerichtet. [Weiterlesen]
Mittwoch, 05. Februar 2020
14:53 Coronoavirus: Auswirkungen auf die Wirtschaft
Die Auswirkungen des Coronavirus machen sich mittlerweile auch hier in der Region bemerkbar. So sorgen sich in der Region Neckar-Alb ansässige Firmen, mit Niederlassungen im chinesischen Ausland, wie beispielsweise die Erbe Elektromedizin GmbH, durchaus um ihre Mitarbeiter. [Weiterlesen]
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Dienstag, 04. Februar 2020
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In der Outletcity Metzingen machen sich jetzt die ersten Auswirkungen des in China grasierenden Coronavirus und der damit verbundenen Ausreisebestimmungen bemerkbar - die Umsätze gehen zurück [Weiterlesen]

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Zwei Fahrradfahrer schwer verletzt Bei einem Verkehrsunfall am Donnerstagabend zwischen Rottenburg und Wendelsheim sind zwei Fahrradfahrer schwer verletzt worden.

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