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Landtagswahl

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Letzte Hinweise der Landeswahlleiterin zur Briefwahl

Der Tradition entspricht es, am Wahlsonntag im Wahllokal zu wählen. Dafür nimmt man seine Wahlbenachrichtigung mit und seinen Personalausweis oder Reisepass, falls der Wahlvorstand dies für die Identifizierung verlangt. Wer seine Wahlbenachrichtigung vergessen hat, muss sich auf jeden Fall mit seinem Personalausweis oder Reisepass ausweisen, damit er an der Wahl teilnehmen kann. Viele Wählerinnen und Wähler entscheiden sich aber auch noch kurzfristig dafür, ihre Stimme per Briefwahl abzugeben. Damit dies erfolgreich gelingt, sollte folgendes unbedingt beachtet werden:


Briefwahlanträge

Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, den 6. März 2026, 15:00 Uhr, beim zuständigen Bürgermeisteramt beantragt werden. Wer dies aber noch in diesen letzten Tagen vor der Wahl tut, sollte den Antrag persönlich beim Bürgermeisteramt stellen und am besten dort auch gleich wählen und den Wahlbrief abgeben – das wird unter Wahrung des Wahlgeheimnisses von den Gemeinden ermöglicht. Damit kann man sicher sein, dass die abgegebenen Stimmen in das Wahlergebnis einfließen. Denn für einen Postversand für den Hin- und Rückweg ist die noch verbleibende Zeit zu knapp.

Wer zum Wahlwochenende plötzlich erkrankt und dies nachweist, kann Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahlsonntag, 8. März 2026, 15:00 Uhr, beantragen. Ein Postversand ist auch dann freilich nicht mehr möglich. Soll ein Dritter die Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen, muss dieser eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten vorlegen. Dies gilt auch bei der Beantragung durch Ehegatten oder sonstige Angehörige.

 

Briefwahlunterlagen nicht bekommen oder verloren?

Sofern bereits beantragte Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig vor der Wahl eintreffen, sollte man sich umgehend mit seiner Wohnortgemeinde in Verbindung setzen, spätestens aber bis Samstag, 7. März 2026, 12:00 Uhr. Diese Frist gilt auch, wenn man den Wahlschein oder die Briefwahlunterlagen verloren hat.

 

Rücksendung des Wahlbriefs per Post schnellstmöglich

Wer seinen hellroten Wahlbrief innerhalb der Bundesrepublik mit der Post verschickt, sollte ihn spätestens so aufgeben, dass ihn die Post am Mittwoch, 4. März 2026 noch mitnehmen kann. Nach diesem Zeitpunkt sollten die Wahlbriefe am besten direkt bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Empfängeradresse abgegeben oder eingeworfen werden. Die Übergabe am Wahltag in einem normalen Wahllokal ist dagegen nicht möglich. Alle am Wahltag nach 18:00 Uhr eintreffenden Wahlbriefe dürfen bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Wahlschein mit unterschriebener eidesstattlicher Versicherung mit zurücksenden

Briefwählerinnen und Briefwähler sollten die Hinweise in den ihnen übersandten Briefwahlunterlagen sorgfältig beachten. Auf jeden Fall muss die eidesstattliche Versicherung über die persönliche Stimmabgabe im Wahlschein persönlich unterschrieben werden; auch darf diese nicht vom Wahlschein abgetrennt werden. Der Wahlschein wird anschließend mit zurückgesandt.

(Zuletzt geändert: Dienstag, 03.03.26 - 15:56 Uhr   -   99 mal angesehen)

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