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Reutlingen

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Feuerwerksverbot in der Altstadt

Selbstgezündetes Feuerwerk am Marktplatz ist in Reutlingen auch in diesem Jahr verboten. Das gab die Stadt am Montag bekannt.

Grund ist der Schutz von historischen Gebäuden wie der Marienkirche oder dem Spitalhof. In der Silvesternacht 22/23 war es wegen Feuerwerkskörpern zu einem Hausbrand in der Hofstattstraße Ecke Wilhelmstraße gekommen. Auch benachbarte Gebäude sind von dem Brand nicht verschont geblieben.

Damit sich das nicht wiederholt, verhängt die Stadt ein allgemeines Feuerwerksverbot in der gesamten Altstadt. Wer also vom 31. Dezember auf den 1. Januar zündeln will, sollte dem Bereich vom Burgplatz bis zur Karlstraße und vom Willy-Brandt-Platz bis zur Kaiserstraße fernbleiben.

(Zuletzt geändert: Donnerstag, 25.12.25 - 14:12 Uhr   -   291 mal angesehen)

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