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Baden-Württemberg

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Anträge auf Corona-Soforthilfe an IHK und Handwerkskammer richten

Die Handwerkskammern und die Industrie- und Handelskammern übernehmen die Prüfung der Anträge auf Corona-Soforthilfe des Landes Baden-Württemberg. Es soll die wirtschaftlichen Folgen bei Soloselbstständigen, Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe abfedern.

Das Kabinett der Landesregierung hat ein Soforthilfeprogramm beschlossen. Wer daraus Unterstützung für sein Unternehmen beantragen möchte, muss seinen Antrag an die für ihn zuständige Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer richten. Sie übernehmen die Prüfung der Anträge.

Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold erklärt: „Die Verunsicherung bei den Handwerksbetrieben ist enorm. Auch bei Betrieben, die noch geöffnet sein dürfen, brechen Umsätze weg, Aufträge werden storniert oder für die kommenden Wochen nicht mehr erteilt. Dazu kommt die Sorge um das Personal und das ständige Risiko einer Betriebsschließung. Deshalb sind wir der Landesregierung dankbar, dass sie mit Hochdruck daran arbeitet, finanzielle Unterstützung bereitstellen zu können."

Der Präsident des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertags (BWIHK), Wolfgang Grenke, betont: „Corona ist für die Südwestwirtschaft rasend schnell zum absoluten Prüfstein geworden. Viele Betriebe sind im Stillstand – sie brauchen sofort Unterstützung. Kosten laufen weiter, Fachkräfte müssen bestmöglich gehalten werden. Unsere Kammern haben alle Kräfte mobilisiert, um morgen in die Umsetzung bei den Soforthilfen zu gehen. Dieses Programm ist richtig, kann aber nur ein erster Schritt sein. Wir müssen weiter alles Mögliche anpacken, um unsere Wirtschaft durch diese existenzielle Krise zu führen!"

 


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Mit dem Soforthilfeprogramm des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau werden gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt.

Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt für drei Monate insgesamt bis zu:

  • 9.000 Euro für antragsberechtigte Soloselbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten,
  • 15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten,
  • 30.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten .

Anträge auf Soforthilfe können ab Mittwochabend ausschließlich und damit bürokratiearm in einem vollelektronischen Prozess online gestellt werden.

Das Beantragungsverfahren läuft in zwei Schritten wie folgt ab:

  • Die Antragsformulare werden beim Wirtschaftsministerium online in einem ersten Schritt abrufbar sein.
  • Als zweiter Schritt erfolgt die Einreichung der Anträge dann über einen Upload auf der zentralen Landingpage der Kammerorganisation www.bw-soforthilfe.de (ab Mittwochabend). Diese werden dann an die zuständige Kammer zur Bearbeitung weitergeleitet.

Die IHKs und Handwerkskammern übernehmen die Plausibilitätsprüfung der eingegangenen Anträge und leiten diese zum finalen Entscheid und zur Auszahlung der Hilfen an die L-Bank weiter.

Donnerstag, 12. März 2020
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