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Corona-Pressekonferenz mit Angela Merkel: Kontaktsperre, anderthalb Meter Abstand, nicht mehr als zwei Personen außer Haus!

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat auf einer Pressekonferenz die verschärften Corona-Maßnahmen für Deutschland bekannt gegeben. Diese waren zuvor in einer Telefonkonferenz zwischen Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten vereinbart worden. Lesen Sie alles Weitere hier:

Schon vor Beginn der Pressekonferenz sickern erste Informationen aus der Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder durch: BILD.de veröffentlicht sogar drei abfotografierte Seiten des ursprünglichen Konzeptes von Ministerpräsident Laschet. 

Offenbar gab es erheblichen Zoff zwischen Ministerpräsident Laschet (NRW) und Ministerpräsident Söder (BAYERN): Bayern sei heftig kritisiert worden weil es - entgegen einer behaupteten Absprache - mit seinen Maßnahmen nicht gewartet habe, Bayerns Ministerpräsident Söder blieb aber offenbar konsequent, verteidigte seine raschen Maßnahmen  und soll BILD.de zufolge sogar mit einem Ausklinken aus der Telefonkonferenz gedroht haben.

Noch unklar ist, ob sich Laschet und Söder nur über das frühe Handeln von Söder für Bayern gestritten haben, oder ob Söder die von Laschet in der Telefonkonferenz vorgeschlagenen Maßnahmen "zu lasch" waren.

Medienberichten zufolge soll Ministerpräsident Laschet zwischenzeitlich Informationen aus der Telefonkonferenz "durchgestochen" haben, noch bevor die Bundeskanzlerin ihre Pressekonferenz eröffnet hat.

Offenbar kommen Ausgangsbeschränkungen und Kontaktsperren für mehr als 2 Personen. Ausgenommen davon sind bspw. Familien. Ausnahmen gibt es für die Kontaktsperren auch bei ntowendigen beruflichen und pflegerischen Anlässen..

Parallel dazu eröffnet Baden-Württembergs Ministerpräsident Kretschmann seine Pressekonferenz:

Für Deutschland habe man sich im wesentlichen an den baden-württembergischen Linie orientiert.

Es wurde bundesweit im wesentlichen die Baden-Württembergische Linie aufgenommen.

Es gibt aber auch ein paar zusätzliche Verschärfungen, die bisher in BW nicht gegolten haben:

  • Es muss nun ein Mindestabstand zwischen den Menschen von 1,5 Metern eingehalten werden.
  • Es dürfen sich - auf öffentlichen Plätzen (?) - nicht mehr als zwei Menschen beieinander aufhalten. Ausgenommen davon sind Familien.

Die heutige Einigung mit der Kanzlerin und den Ministerpräsidenten zeige: Bund und Länder sind gemeinsam in der Lage, abgestimmt zu handeln. Dieses gemeinsame Vorgehen ist wichtig, um Vertrauen zu schaffen.

Die Baden-Württemberger haben sich an die jüngst verschärfte Corona-Verordnung im Wesentlichen gehalten. Kretschmann hofft, dass das auch bei zunehmend schönem Wetter so bleibt.

Die Pressekonferenz mit Bundeskanzlerin Merkel hat - Stand 17:34 - begonnen:

Bundeskanzlerin Merkel hat sich heute Nachmittag telefonisch ausführlich mit den Regierungschefs und -chefinnen der Bundesländer beraten:

"Wir alle sind uns des Ernstes der Lage bewusst: Das Corona-Virus breitet sich weiter in besorgniserregender Geschwindigkeit in unserem Land aus.

Wir haben heute darüber gesprochen, wie unsere Gegenmittel greifen. Und an Gegenmittel haben wir eben noch keinen Impfstoff und keine Medikamente.

Sondern nur:

1. Die Anstrengungen, die wir unternehmen, um unser Gesundheitssystem , vor allem die Krankenhäuser auf den zu erwartenden, weiteren hohen Anstieg der Fallzahlen vorzubereiten.

2. Unser eigenes Verhalten. Das ist das derzeit wirksamste Mittel, das wir haben. Das bedeutet: Das öffentliche Leben soweit herunterzufahren, wie es vertretbar ist. Die Begegnungen der Menschen, bei denen das Virus weitergegeben werden könnte, soweit zu reduzieren, wie möglich.

Sie wissen, dass sich Bund und Länder zu diesem Zweck am Montag bereits auf einschneidende Maßnahmen geeinigt hatten. Und wir hatten vereinbart, dass wir an diesem Wochenende eine Zwischenbilanz ziehen werden:

Heute, am Sonntag, stellen wir überall in Deutschland fest:

Unsere Städte, unser Verkehr, unser wirtschaftliches und privates Leben sehen vollkommen anders aus, als noch vor einer Woche. Die überwältigende Mehrheit der Menschen hat verstanden, dass es jetzt auf jeden und jede ankommt. Dass jeder und jede seinen und ihren Teil dazu beitragen kann - aber auch muss -, das Virus aufzuhalten.

Bevor ich Ihnen gleich im Einzelnen die erweiterten Leitlinien erläutere,, auf die sich Bund und Länder heute geeinigt haben, ist es mir wichtig, mich direkt an all diejenigen zu wenden, die sich jetzt an die notwendigen Verhaltensregeln halten:

Ich danke Ihnen dafür! Ich weiß, dass es Verzicht und Opfer bedeutet - wirtschaftlich wie menschlich -, wenn Geschäfte schließen müssen, wenn man nicht mehr so einfach unter Leute gehen kann. Und - und was noch viel schmerzhafter ist -, nicht mehr so einfach die Großeltern besuchen darf, Freunde treffen darf. Wir alle müssen darauf eine Zeit lang verzichten.

Dass sich so viele an diese Verhaltensregeln halten, das berührt mich sehr!

So zeigen wir Fürsorge für Ältere und vorerkrankte Menschen. Denn denen würde das Virus am Gefährlichsten. Kurz gesagt: So retten wir Leben. Ich habe Ihnen bereits am Mittwoch gesagt: So dynamisch das Virus ist, so flexibel müssen wir sein."

[Abschnitt]

Das öffentliche Leben soll heruntergefahren werden, soweit das möglich ist. Die Kontakte sollen so weit als möglich reduziert werden.

Zwischenbilanz: Die überwältigende Mehrheit der Menschen hat verstanden, dass es jetzt auf jeden und jede ankommt.

Die Bundeskanzlerin weiß, dass es nicht einfach ist, sich an die Vorschriften zu halten. Aber damit rettet man Leben. Die Maßnahmen müssen flexibel sein, man muss "in der Lage" lernen:

Welche Maßnahmen werden reibungslos umgesetzt, und wo hakt es noch?

 

Bundesregierung und Ministerpräsidenten der Länden haben sich heute auf weitere Maßnahmen verständigt: Man sorge dafür, dass in ganz Deutschland dim Grundsatz die gleichen Regeln gelten.

Alle arbeiten an dem gleichen Ziel: Zeit zu gewinnen im Kampf gegen das Virus.

 

1. Die Bürger müssen die Kontakte zu Anderen - ausgenommen der eigene Hausstand - auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.

2. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter 1. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.

3. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine mit EINER NICHT im Haushalt lebenden Person, oder "im Kreis des Hausstandes" gestattet.

4. Hilfe für Andere, Bewegung an der frischen Luft, und andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich möglich.

5. Gruppenversammlungen sind bei dieser Lage inakzeptabel. Verstöße werden geahndet.

6. Gastronomie wird geschlossen. Erlaubt ist Mitnahme von Speisen für Zuhause.

7. Frisörbetriebe werden geschlossen, wegen der nahen Kontakte zu den Kunden.

8. Medizinische Behandlungen sind weiterhin möglich

9. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens 2 Wochen haben.

 

Damit weiß jeder, egal wo in Deutschland er lebt, nach welchen regeln er sich zu richten hat, für die nächsten 2 Wochen.

Niemand habe ich gewünscht, solche Regeln festzulegen. Aber:ES sind keine Wünsche, sondern Regeln des Staates, an die man sich halten muss.

Die Bundeskanzlerin appelliert an alle, auch dann die, die in den letzten Jahren noch nicht "mitgezogen" haben: Bitte ziehen Sie alle mit.

Es ist ein große Ermutigung, dass Millionen und Abermillionen von Menschen diesen Verzicht aus gemeinsamer Fürsorge für die Gefährdeten mitmachen.

 

Nun beginnt die Fragerunde

Angela Merkels Antworten:

Es hat eine wie immer lebendige Diskussion gegeben, das sei völlig normal. Es ist doch wichtig, dass wir uns geeinigt haben, die Kontakte zu reduzieren, dass wir trotzdem erlauben, dass man rausgehen kann, an die frische Luft, auch nicht alleine. Die Frage von Strafandrohungen mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro habe bei der Diskussion überhaupt keine Rolle gespielt.

Die Überschriften in manchen Zeitungen waren recht übertrieben: Man werde wegen der Änderung des Infektionsschutzgesetzes [das die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern regelt; Anm. d. Red.] eine gütliche Einigung finden..

 

Schriftliche Fassung des MPK-Beschlusses:

 Am späten Abend veröffentlichte das Staatsministerium Baden-Württemberg die schriftliche Fassung des MPK-Beschlusses:

Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 22. März 2020 TOP Coronavirus-Infektionen Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:

"Die rasante Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in den vergangenen Tagen in Deutschland ist besorgniserregend. Wir müssen alles dafür tun, um einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen zu verhindern und unser Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten.

Dafür ist die Reduzierung von Kontakten entscheidend. Bund und Länder verständigen sich auf eine Erweiterung der am 12. März beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte:

 

I. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

II. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.

III. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

IV. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.

V. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.

VI. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.

VII. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.

VIII. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.

IX. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.

Bund und Länder werden bei der Umsetzung dieser Einschränkungen sowie der Beurteilung ihrer Wirksamkeit eng zusammenarbeiten. Weitergehende Regelungen aufgrund von regionalen Besonderheiten oder epidemiologischen Lagen in den Ländern oder Landkreisen bleiben möglich.

Bund und Länder sind sich darüber im Klaren, dass es sich um sehr einschneidende Maßnahmen handelt. Aber sie sind notwendig und sie sind mit Blick auf das zu schützende Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung verhältnismäßig.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken insbesondere den Beschäftigten im Gesundheitssystem, im öffentlichen Dienst und in den Branchen, die das tägliche Leben aufrecht erhalten sowie allen Bürgerinnen und Bürgern für Ihr Verantwortungsbewusstsein und Ihre Bereitschaft, sich an diese Regeln zu halten, um die Verbreitung des Coronavirus weiter zu verlangsamen."

Jüngste Aktualisierung: 22.03.2020-21:42

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