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Landkreis Reutlingen

Foto:  Bild von Enrique Lopez Garre auf Pixabay
50-er Inzidenz gerissen! Ab Montag verschärfte Corona-Regelungen für Reutlingen

Unerfreuliche Nachrichten vom Landesgesundheitsamt bekam das Landratsamt Reutlingen am Samstag Abend: Im Landkreis Reutlingen wurde mit der Kennziffer 51,2 die 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner überschritten. Nun treten weitere Maßnahmen und Einschränkungen zur Corona-Eindämmung in Kraft. Die Allgemeinverfügung dazu soll ab Montag, 19. Oktober 2020 gelten:

Das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg hat dem Landratsamt Reutlingen am Samstagabend mitgeteilt, dass mit 51,2 die 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner überschritten wurde.

Mit Überschreitung des Grenzwertes werden nun weitere Maßnahmen und Einschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus in Kraft treten", teilte das Landratsamt in einer Presse-Info mit.

Zuständig für den Erlass der für diesen Fall vorgeschriebenen Allgemeinverfügung  ist demnach das Landratsamt Reutlingen. Grundlage für dei Allgemeinverfügung ist der Erlass des baden-württembergischen Sozialministeriums vom 16. Oktober 2020.

Der Entwurf der Allgemeinverfügung sei den Städten und Gemeinden im Landkreis Reutlingen noch am Samstagabend übersandt worden, teilte das Landratsamt Reutlingen mit. Diese haben nun die Möglichkeit zu Stellungnahme bis Sonntag, 12 Uhr, so dass die Allgemeinverfügung noch am Sonntag veröffentlicht werden könne.

"Die Regelungen der Allgemeinverfügung werden am Montag, den 19. Oktober in Kraft treten", heißt es in der Mitteilung des Landratsamtes. Die konkreten Regelungen der Allgemeinverfügung wird das Landratsamt Reutlingen am Sonntag bekannt geben, heißt es in der Mitteilung.

Quelle: PM Landratsamt Reutlingen

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(Zuletzt geändert: Samstag, 17.10.20 - 22:12 Uhr   -   25963 mal angesehen)

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