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Corona-Krise

Foto: Bild von Gerd Altmann auf Pixabay
Bund will Firmen mit Steuer-Erleichterungen helfen

Das Bundesfinanzministerium will Firmen in der Corona-Krise mit steuerlichen Maßnahmen unterstützen. Baden-Württembergs Finanzministerin begrüßt die Pläne. Die IHK fordert rasche Liquiditätshilfen.

Die Ausbreitung des Corona-Virus' wirkt sich mehr und mehr auf Unternehmen aus. Im Bundesfinanzministerium werden daher die rechtlichen Grundlagen für steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Firmen vorbereitet. Baden-Württembergs Finanzministerin Edith Sitzmann begrüßt das ausdrücklich.„Sobald uns aus Berlin die Möglichkeit eröffnet wird, werden die Finanzämter im Land alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpfen, um finanzielle Schwierigkeiten für betroffene Betriebe abzumildern", sagte sie. „Unsere Steuerverwaltung wird dann so schnell und unbürokratisch wie möglich helfen."

Beispielsweise könnten bereits fällige Steuerzahlungen auf Antrag vorübergehend gestundet werden. In diesen Fällen würden keine Stundungszinsen erhoben. Auch sogenannte Säumniszuschläge, also Zuschläge bei verspäteter Zahlung, könnten erlassen werden. In begründeten Fällen könnte es außerdem möglich sein, dass Vollstreckungen ohne Zuschläge aufgeschoben werden.

Darüber hinaus seien auch Erleichterungen für Unternehmen vorgesehen, die Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer abzusenken und anzupassen. Die Ministerin stellte fest: „Wo immer das möglich ist, sollen die steuerlichen Maßnahmen ohne aufwändige Prüfungen und Verfahren kurzfristig umgesetzt werden."

Sie empfahl Unternehmerinnen und Unternehmern, sich direkt an das zuständige Finanzamt zu wenden. Die Beschäftigten der Finanzämter können im Einzelfall Auskunft geben.

Die Industrie-und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart fordert rasche Liquiditätshilfen. Dazu zählen die sofortige Anpassung von Steuervorauszahlungen bis hin zu zinsfreien Steuerstundungen sowie die Abschaffung der Vorfälligkeit bei der Sozialversicherung. Hilfreich wäre laut IHK zudem, die Einschränkungen beim steuerlichen Verlustrücktrag zurückzunehmen. Dies bringe Liquidität, weil Verluste im aktuellen Jahr mit Gewinnen aus einem Vorjahr verrechnet werden können, für das noch keine Steuererklärung vorliegt, so Marjoke Breuning, Präsidentin der IHK Region Stuttgart.

Laut Breuning bieten die Steuergesetze vielfach schon entsprechende Spielräume für Notsituationen. Wo nicht, müsse rasch nachgebessert werden. Dies gelte auch für die Vorfälligkeit bei der Sozialversicherung für Unternehmen, nämlich die Abführung des Arbeitgeberanteils bei der Sozialversicherung schon im laufenden Monat. Dies sollte kurzfristig angepasst oder zumindest ausgesetzt werden. Angesichts leerer Kassen vor allem in der Rentenversicherung war diese Regelung 2005 eingeführt worden. Breuning: „Jetzt sind die Kassen voll, aber in vielen Unternehmen brennt die Hütte."

Bund und Länder sollten auch überlegen, ob eine zinsfreie Stundung fälliger oder fällig werdender Steuern des Bundes und des Landes sowie die unbürokratische Anpassung von Steuervorauszahlungen aller Betriebe für die nächsten Monate in Anbetracht der brisanten Lage das richtige Instrument sei, so Breuning weiter. Viele Betriebe seien am Rand ihrer wirtschaftlichen Belastbarkeit.

„Es ist dringend geboten, dass die Bundesregierung konkrete Liquiditätsmaßnahmen ergreift. Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses gehen in die richtige Richtung. Jetzt geht es um eine weitergehende unbürokratische und sehr schnelle Umsetzung", betont die IHK-Präsidentin. Die IHK begrüßt die Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld. Demnach sollen die Arbeitgeber die Sozialbeiträge für die ausgefallenen Arbeitsstunden voll erstattet werden und nicht nur – wie zunächst geplant – zu 50 Prozent.

Für den Fall von Betriebsschließungen oder Schwierigkeiten im Betrieb aufgrund von ausbleibenden Aufträgen oder fehlenden Zulieferungen kann das Kurzarbeitergeld eingreifen. Kurzarbeit wird auf Antrag durch die jeweilige zuständige Agentur für Arbeit gewährt. Ob die Voraussetzungen für die Gewährung vorliegen, prüft die zuständige Agentur für Arbeit im Einzelfall. Wichtig ist bei allen erforderlichen Sofortmaßnahmen, dass diese einfach und unbürokratisch abrufbar sein müssen. „Langwierige Prüfungen, die für Zeiten außerhalb von Ausnahmesituationen entwickelt worden sind, können gefährliche Liquiditätsengpässe bei den Betrieben schaffen", sagt Stuttgarts IHK-Präsidentin Breuning.

Mittwoch, 15. April 2020
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Mittwoch, 08. April 2020
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Montag, 06. April 2020
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Sonntag, 05. April 2020
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Freitag, 03. April 2020
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(Zuletzt geändert: Donnerstag, 12.03.20 - 07:46 Uhr   -   15961 mal angesehen)

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