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Tübingen

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Stadt verzichtet auf Bewohnerparken

Die Stadt Tübingen hat beschlossen, die allgemeine Parkraumbewirtschaftung im Gebiet 50 im Gewerbegebiet Au-Ost fortzusetzen.

Das Bewohnerparken soll aber entfallen. Wie gestern berichtet, hatte das Verwaltungsgericht Sigmaringen der Stadt augenscheinlich verboten, Parkgebühren im Gewerbegebiet zu erheben. Die Stadt wollte Einspruch einlegen, doch nach einer Prüfung des Urteils habe sie vorerst eine andere Lösung gefunden. Knackpunkt sei der Unterschied zwischen der allgemeinen Parkraumbewirtschaftung und dem Bewohnerparken. Erstere sei erlaubt, nur letzteres sei verboten worden.

Da es sich bei Gebiet 50 um ein Gewerbegebiet handelt, in dem kaum einer wohnt, sei es für die Stadt einfacher, Sonderregelungen zum Bewohnerparken zu streichen. Die allgemeine Bewirtschaftung mit Parkscheinpflicht sei aber trotzdem noch erforderlich und angemessen. Insbesondere Dauerparker sollen so weiterhin ferngehalten werden.

(Zuletzt geändert: Freitag, 02.10.26 - 14:07 Uhr   -   212 mal angesehen)

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