Weitere Beschränkung der Wasserentnahme
Der Landkreis Tübingen hat die bereits bestehende Beschränkung der Wasserentnahme ausgeweitet.
Ab jetzt ist die Entnahme von Wasser an allen Gewässern im Landkreis verboten. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern geahndet werden. Laut dem Lagebericht des Niedrigwasser-Informationszentrums ist im Land keine nachhaltige Entspannung der Niedrigwasserlage in Sicht.
Es sehe eher danach aus, als würde sich die Problemsituation verschärfen. Daher appelliert das Landratsamt auch allgemein an das Verantwortungsbewusstsein der Bürger beim Umgang mit Wasser.
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