Vergleich im Rechtsstreit zum Steinbruch Frommenhausen
Der Rechtsstreit um die Erweiterung des Steinbruchs Frommenhausen ist durch einen Vergleich beigelegt.
Die Gemeinde Hirrlingen und zwei Privatkläger hatten vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen gegen eine entsprechende Genehmigung des Landkreises Tübingen geklagt. Der Grund war die Belastung durch den Schwerlastverkehr. Der wird laut Genehmigung auf maximal 700 Fahrten pro Betriebstag begrenzt. Das war den Klägern zu viel. Im jetzt geschlossenen Vergleich verpflichtet sich der Betreiber dazu, die Zahl der Fahrten auf maximal 250 pro Betriebstag zu beschränken. Das sei eine deutliche Verbesserung für die mögliche Verkehrssituation der Gemeinde, kommentiert Bürgermeister Simon König.
Webradio hören