Wegen Niedrigwasser: Wasserentnahme aus den meisten Gewässern verboten
Nach dem Zollernalbkreis hat jetzt auch der Landkreis Reutlingen die Wasserentnahme aufgrund von Niedrigwasser untersagt.
Der Grund: Viele kleinere Bäche und Flüsse haben eine äußerst geringe Wasserführung oder sind bereits ausgetrocknet. Somit ist es verboten, Wasser mit Handgefäßen zu schöpfen oder mittels Pumpen zu entnehmen. Dieses Verbot gilt für fast alle oberirdischen Gewässer im Landkreis Reutlingen. Von dem Verbot ausgenommen sind lediglich Neckar, Erms, Echaz, Große Lauter, Zwiefalter Aach und Kesselbach.
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