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Bad Urach

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Strafbefehl gegen Stefan Wolf rechtskräftig

Der Strafbefehl gegen den ehemaligen Gesamtmetallchef Stefan Wolf ist jetzt rechtskräftig.

Das bestätigte ein Sprecher des Amtsgerichts Bad Urach gegenüber RTF.1. Nach Medienberichten beträgt die Geldstrafe 80 Tagessätze à 350 Euro, insgesamt also 28.000 Euro. Stefan Wolf hatte für seine Haushaltshilfe keine Sozialabgaben gezahlt. Deswegen hatte das Amtsgericht im vergangenen Jahr den Strafbefehl erlassen. Dagegen hatte Stefan Wolf Einspruch eingelegt, diesen aber jetzt zurückgenommen.

(Zuletzt geändert: Dienstag, 10.03.26 - 11:05 Uhr   -   156 mal angesehen)

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