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Tübingen/Reutlingen

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Staatsanwaltschaft legt Berufung gegen Urteil ein

Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat Berufung gegen ein Urteil des Reutlinger Landgerichts eingelegt.

Vor Gericht standen zwei Mitarbeiterinnen des Reutlinger Jugendamts. Den Frauen wird vorgeworfen, ihre Fürsorgepflicht gegenüber zwei vernachlässigten Kindern verletzt zu haben.

Wie der Reutlinger Generalanzeiger berichtet, sei aus Sicht der Staatsanwaltschaft eine Verurteilung beider Angeklagten geboten. Dies werde in der Berufungsinstanz auch angestrebt.

(Zuletzt geändert: Samstag, 09.08.25 - 15:50 Uhr   -   1833 mal angesehen)

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