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London/Ukraine

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Konferenz soll Ahndung von Kriegsverbrechen voranbringen

Auf einer Konferenz in London beraten Justizminister am Montag, wie sie die Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag unterstützen können. Dieser hat gegen den russischen Präsidenten Putin einen Haftbefehl erlassen. Demnach müsste Deutschland ihn bei einer Einreise festnehmen.

Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat gegen den russischen Präsidenten einen Haftbefehl erlassen. Putin soll sich allerdings nicht für Folterungen und Erschießungen verantworten, sondern für die Deportation von Kindern aus der Ukraine nach Russland.

Das hat das Gericht in Den Haag bisher erst einmal getan - bei Omar al-Baschir, den damaligen Machthaber im Sudan. Ihm warf der Internationale Strafgerichtshof Kriegsverbrechen, Genozid und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor.

Auch gegen die Kinderrechtskommissarin in Putins Präsidialverwaltung, Maria Lwowa-Belowa, wurde Haftbefehl erlassen.

Der Haftbefehl schränkt Putins Bewegungsfreiheit ein, denn vor dem Internationalen Strafgerichtshof gilt die Immunität eines Staatsoberhaupts nicht. Staaten, die das Gerichtsstatut unterzeichnet haben, müssten Putin festnehmen.

Laut Deutschlands Justizminister Marco Buschmann gibt es mit internationalen Partnern und ermittelnden Institutionen einen engen Austausch über andere Modelle, "wie wir eine konsequente Strafverfolgung umsetzen, etwa mit einem Sondertribunal zur Verfolgung des Verbrechens des Angriffskrieges". Am Montag ist in London eine internationale Konferenz der Justizminister zur Unterstützung der Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs.

(Zuletzt geändert: Montag, 20.03.23 - 00:19 Uhr   -   1939 mal angesehen)

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