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Deutschland

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Eltern erhalten Entschädigung bei Kita- und Schulschließungen

Eltern haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn ihre Kinder aus Gründen des Infektionsschutzes nicht in die Schule oder Kita können. Einem entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages hat der Bundesrat am 18. Dezember 2020 zugestimmt.

Die Regelung tritt in Kraft, wenn Eltern ihre Kinder aufgrund verlängerter Ferien oder ausgesetztem Präsenzunterricht zuhause betreuen müssen. Anspruchsberechtigt sind alle Eltern, deren Kinder das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder behindert und hilfebedürftig sind. Betroffene haben einen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 67 Prozent des Verdienstausfalls. Dieser Anspruch gilt für maximal 20 Wochen.

(Zuletzt geändert: Montag, 21.12.20 - 11:17 Uhr   -   7314 mal angesehen)

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