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Corona

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Impfungen beginnen nach Weihnachten - Alle Infos zum Impfplan

Die Impfungen gegen das Coronavirus sollen direkt nach den Weihnachtsfeiertagen beginnen. Bis Ende Januar sollen deutschlandweit bis zu vier Millionen Impfdosen zur Verfügung stehen. Für wen und wo? Alle Infos zum Impfplan der Bundesregierung hier.

Gleich nach den Weihnachtsfeiertagen, am 27.12.2020, sollen die Impfungen beginnen. Am Anfang werden Menschen über 80 geimpft und Bewohner in Alten- und Pflegeheimen, zudem das Pflegepersonal. Bis Ende Januar werden deutschlandweit bis zu Millionen Impfdosen zur Verfügung stehen, so die Bundesregierung. Eine Impfpflicht gibt es nicht.

Der Zeitplan ist straff: Am 21. Dezember tagt der Zulassungsausschuss der Europäischen Arzneimittelbehörde. Erteilt die EU-Kommission die Zulassung, werden die Impfstoff-Chargen durch das Paul-Ehrlich-Institut freigegeben. Der Hersteller Biontech wird dann den von ihm entwickelten Impfstoff an die 27 Anlieferungszentren der Länder ausliefern. Danach müssen die Bundesländer den Impfstoff an ihre regionalen Zentren verteilen um mit den Impfungen beginnen zu können.

Werde ich eingeladen?

Ob sie die Bürger einzeln benachrichtigen und wie, das müssen die Länder selbst klären, ebenso weitere organisatorische Fragen wie die Terminvergabe.

Die Länder müssen auch für eine sichere Lagerung und Verteilung des Impfstoffs vor Ort sorgen. Sie organisieren und betreiben die Impfzentren und die mobilen Impfteams, die beispielsweise Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen sowie das Personal dort impfen. 

Wieviel Impfstoff bekommt Deutschland?

Zunächst werden es drei bis vier Millionen Impfdosen sein. Diese werden an die Bundesländer entsprechend ihrer Einwohnerzahlen verteilt. Für das gesamte erste Quartal wird mit 11 bis 13 Millionen Impfdosen gerechnet.

Wenn alle Impfstoff-Kandidaten zugelassen werden sollten, erhält Deutschland laut Bundesgesundheitsministerium voraussichtlich insgesamt 300 Millionen Dosen.

Wo kommt die Lieferung an?

Die Hersteller liefern den Impfstoff an zentrale Stellen in den EU-Mitgliedstaaten. Innerhalb Deutschlands werden die Impfdosen nach Bevölkerungsanteil an die Bundesländer verteilt und an 27 von den Ländern benannte Anlieferungsstellen geliefert.

Welche Aufgaben übernimmt der Bund?

Der Bund beschafft und finanziert alle Impfstoffe, die in Deutschland zum Einsatz kommen. Der Bund organisiert die Verteilung der COVID-19-Impfstoffe an die von den Bundesländern eingerichteten Anlieferungsstellen.

Ist die Impfung kostenlos?

Die Impfung in den Impfzentren wird für die Bevölkerung kostenlos sein – unabhängig vom Versicherungsstatus. Der Bund zahlt den Impfstoff. Die Kosten für den Aufbau und die Organisation der Impfzentren tragen die Länder und die gesetzliche Krankenversicherung sowie die Private Krankenversicherung.

Sobald auch in einer zweiten Phase in den Arztpraxen geimpft werden kann, übernehmen die Krankenversicherungerungen die ärztliche Leistung.

Mit welchen Kosten rechnet Deutschland?

Die Gesamtkosten hängen davon ab, welcher Impfstoff in welchen Mengen und zu welchem Preis geliefert wird. Und natürlich davon, wie viele Menschen sich am Ende impfen lassen. Daher ist eine abschließende Kostenschätzung noch nicht möglich.

Muss man sich zweimal impfen lassen?

Der Biontec/Pfizer-Impfstoff wird in zwei Dosen innerhalb von drei Wochen verimpft, um sicherzugehen, dass eine vollständige Immunität gegen das Virus erreicht wird.

Muss ich nach der Impfung noch eine Maske tragen? Werde ich von Einschränkungen befreit, wenn ich geimpft bin?

Die bestehenden Empfehlungen (AHA-Regeln) und Einschränkungen zum Infektionsschutz gelten für alle weiter.

Wer überwacht die Impfreaktionen (Nebenwirkungen)?

Auch bei breiter Anwendung wird die Wirksamkeit, Sicherheit und auch die Schutzdauer der COVID- Impfstoffe fortlaufend vom pharmazeutischen Unternehmer selbst sowie durch das Paul-Ehrlich Institut und die zuständigen Gremien bei der Europäischen Arzeneimittelagentur (EMA) überprüft und bewertet. Bei Hinweisen auf mögliche Nebenwirkungen könne damit sehr schnell reagiert werden, so das Bundesgesundheitsministerium. Nebenwirkungen können beim Paul-Ehrlich-Institut gemeldet werden über eine Webseite: www.nebenwirkung.bund.de und eine App, die das PEI zum Impfstart in den App-Stores zur Verfügung stellt.

Wie wird der Erfolg der Impfkampagne überwacht?

Die Wirkung der Impfkampagne wird dokumentiert. Entscheidend ist eine zeitnahe, verlässliche Information, wie viele Personen, in welcher Altersgruppe, wo, mit welchem Impfstoff versorgt wurden. Dafür wird ein elektronisches Meldesystem eingerichtet. Es werden nicht-personenbezogene Daten zu erfolgten Impfungen (Alter, Geschlecht, Land-/Stadtkreis, Impf-Indikation, Ort der Impfung, Impfdatum, Impfstoff-Produkt, verabreichte Dosis) aus den Impfzentren direkt an das RKI übermittelt. Darüber hinaus wird das RKI regelmäßige repräsentative Befragungen zur Impfakzeptanz durchführen.

Wie gut die Impfung vor einer Ansteckung schützt, wird ebenfalls durch das RKI überwacht. Dem Robert Koch-Institut werden bei gemeldeten COVID-19-Fällen unter anderem auch Informationen zum Impfstatus übermittelt. Aus einem Vergleich des Anteils Geimpfter unter den COVID-19 Meldefällen mit dem Anteil Geimpfter in der Bevölkerung kann man dann grob die Effektivität der Impfung schätzen.

Wer haftet bei Schäden?

Nebenwirkungen bei Impfstoffen seien selten, aber nie ganz auszuschließen. Das zuständige Paul-Ehrlich-Institut beobachtet auftretende Nebenwirkungen. Verdachtsfälle von Impfkomplikationen können dem PEI direkt über die Webseite übermittelt werden. Jeder kann sich dort melden, wenn er oder sie einen Zusammenhang mit der Impfung vermutet. Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker und die Unternehmen seien zu den Meldungen verpflichtet. Darüber hinaus könne eine Meldung künftig auch über eine spezielle App erfolgen. Diese wird vom Paul-Ehrlich-Institut entwickelt und ist in Kürze in den App-Stores verfügbar.

Wenn es durch die Anwendung des Impfstoffs zu einer Schädigung kommt, kommt je nach Fallgestaltung eine Haftung u.a. des pharmazeutischen Unternehmens aufgrund verschiedener gesetzlicher Grundlagen in Betracht. Haftungsregelungen können sich ergeben aus dem Arzneimittelrecht, dem Produkthaftungsgesetz sowie den allgemeinen Haftungsregelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Im Infektionsschutzgesetz (§ 60 Abs. 1 S. 1 IfSG) ist auch genau geregelt, wann jemand einen Antrag auf Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz stellen kann. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn jemand durch eine Impfung, die von einer zuständigen Landesbehörde öffentlich empfohlen wurde, gesundheitlichen Schaden erlitten hat.

Wie sicher sind die Impfstoffe?

Die klinischen Studien zur Verträglichkeit, Sicherheit und Wirksamkeit der Impfstoffe wurden in drei Studienphasen überprüft. Vor allem die klinischen Prüfungen der Phase 3 wurden sehr breit angelegt, so das Bundesgesundheitsministerium. Zudem wurden in vorbereitenden nichtklinischen Studien die Impfstoffe mit erhöhter Wirkstoffmenge an Tieren untersucht, um mögliche Auswirkungen auf den Körper zu untersuchen, die Schäden anzeigen könnten. Die Qualitätsanforderungen im europäischen Zulassungsverfahren seien sehr hoch. 

Auch nach Verfügbarkeit eines zugelassenen Impfstoffs, finden weiterhin Untersuchungen statt, um weitere Informationen zur Sicherheit des Impfstoffs (z.B. Auftreten seltener unerwünschter Wirkungen) nach Anwendung in größeren Bevölkerungsgruppen zu erhalten.

Sind die neuen mRNA-Impfstoffe ausgereift?

Zu mRNA-Impfstoffen liegen bereits gute wissenschaftliche Erkenntnisse vor, so das Bundesgesundheitsministerium. Bei umfangreichen Tierversuchen mit mRNA-Impfstoffen habe es bislang keine Hinweise auf schwere Nebenwirkungen oder Schäden gegeben. Die klinischen Studien als Zulassungsgrundlage mit den Covid-19-mRNA-Impfstoffen seien sehr umfangreich gewesen und hätten mehrere zehntausend Probanden eingeschlossen. Die Probanden werden dabei intensiv medizinisch beobachtet, so das Bundesgesundheitsministerium.

Dienstag, 23. Februar 2021
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