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Corona

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Baden-Württemberg beschließt neue Teststrategie - Die Regeln im Überblick

Die Landesregierung hat eine neue Corona-Teststrategie für Baden-Württemberg beschlossen. Sie beinhaltet auch die Schnelltests, die das Land nach Ansicht von Kritikern zu langsam beschafft hat. Arztpraxen, Schulen, Seniorenheime - Wer wann getestet wird, lesen Sie hier im Überblick.

Als Bayern bereits ankündigte, eine halbe Million Antigenschnelltests an Landkreise und kreisfreie Städte auszuliefern, war in Baden-Württemberg die Beschaffung gerade erst angelaufen. Unter anderem hatte sich die Präsidentin des DRK Kreisverbandes Tübingen, Lisa Federle, für eine schnelle Anschaffung ausgesprochen und das aus ihrer Sicht zu zögerliche Tempo kritisiert.

Nun hat der Ministerrat der vom Sozialministerium erarbeiteten, aktualisierten SARS-CoV-2-Teststrategie Baden-Württemberg zugestimmt, die im Wesentlichen auf der nationalen Teststrategie des Bundes basiert. Die Strategie sieht neben der Testung von Menschen mit entsprechenden Symptomen entsprechend der RKI-Empfehlung unter anderem folgende Testungen vor:

  • Testung von engen asymptomatischen Kontaktpersonen und Haushaltsangehörigen von Infizierten
  • Testung von Personen, die über die Corona-Warn-App eine Warnmeldung „Erhöhtes Risiko" erhalten haben
  • Testung bei Auftreten eines Falles in Gemeinschaftseinrichtungen (Schulen, Kitas, Flüchtlingsunterkünfte etc.) sowie medizinischen und pflegerischen Einrichtungen (Patienten, Bewohner und Personal), Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, ambulanten Dienste der Eingliederungshilfe sowie bei Ausbrüchen z. B. in Schlachtbetrieben, Kirchengemeinden oder Behörden
  • Asymptomatische Personen haben darüber hinaus innerhalb von zehn Tagen nach Einreise nach Deutschland Anspruch auf Testung, wenn sie sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben.

Explizit in die Teststrategie mit aufgenommen wurde die Testung mittels Antigen-Schnelltests in folgenden Fällen:

  • Prophylaktische Testung mittels Antigen-Test bei Bewohnern, Betreuten und Personal in pflegerischen Einrichtungen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe
  • Testung bei Patienten und Personal in medizinischen Einrichtungen
  • Personal von Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Praxen anderer medizinischer Heilberufe
  • Besucher von Krankenhäusern und bestimmten anderen medizinischen Einrichtungen sowie stationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Behindertenhilfe.

Das Land hat 5 Millionen Schnelltests als Notreserve geordert. Die angelaufene Beschaffung von Antigen-Tests von Seiten der Landesregierung sei eine dringliche Zusatzbeschaffung aufgrund der exponentiellen Dynamik des Infektionsgeschehens, hieß es. Diese Antigen-Tests stellen eine Notreserve dar für etwaige Lieferengpässe sowie Untersuchungen im Zusammenhang mit großen Ausbruchsgeschehen in Pflegeheimen, Krankenhäusern etc.

Laut Corona-Testverordnung des Bundes ist eine Beschaffung seitens der Einrichtungen über die herkömmlichen Bezugswege vorgesehen. Auf diesem Wege gelangen die bestellten Antigen-Tests direkt an die Einrichtungen vor Ort. Zudem können die Kosten direkt mit der Kassenärztliche Vereinigung BW bzw. den Pflegekassen abgerechnet werden. Damit entfällt auch eine zeitaufwendige Umverteilung und Abrechnung über das Land. Entsprechende Antragsformulare können über die Homepage des Ministeriums für Soziales und Integration abgerufen werden.

Was die Testungen in Schulen und Kindertageseinrichtungen angeht, sieht das Testkonzept folgende Regelung vor:

Anlassbezogene Testung in Schulen: Bei Auftreten eines Falles in einer Schule, Kindertageseinrichtung und Einrichtung der Kindertagespflege können Kontaktpersonen im weiteren Sinn, die dort betreut werden oder dort tätig sind, auf SARS-CoV-2 getestet werden. Hierfür sollen bevorzugt Antigen-Schnelltests zum Einsatz kommen. Die Testung erfolgt freiwillig. Die namentliche Festlegung der Kontaktpersonen, denen eine Testung angeboten wird, erfolgt durch das zuständige Gesundheitsamt und die Schulleitung bzw. die Einrichtungsleitung/-träger.

Freiwilliges Untersuchungsangebot für Personal in Schulen und Kitas sowie Tagespflegepersonal: Das mit Kabinettsbeschluss vom 21. Juli 2020 etablierte Untersuchungsangebot für Personal in Schulen und Kitas sowie Tagespflegeeinrichtungen für den Zeitraum von 17. August bis 30. September, welches zwischenzeitlich bis zum 1. November verlängert wurde, wird nunmehr bis zum Ende der Weihnachtsferien am 10. Januar 2021 fortgeführt. In Abhängigkeit von den Testkapazitäten kann die Untersuchung mittels PCR oder Antigen-Test durchgeführt werden. Die oben aufgeführten Personengruppen erhalten je ein neuerliches freiwilliges Testangebot mit maximal zweimaliger Testung pro Person.

Testkapazitäten werden knapp

Derzeit können die Labore in Baden-Württemberg ca. 156.000 PCR-Testungen pro Woche durchführen. Bei dem aktuellen Testaufkommen sind die Testkapazitäten jedoch zunehmend ausgeschöpft. Eine weitere Steigerung ist nur begrenzt möglich, da sich aufgrund der hohen weltweiten Nachfrage zunehmend ein Engpass in Bezug auf Testreagenzien und andere Labor-Verbrauchsmaterialien abzeichnet. Auch entsprechendes Fachpersonal steht nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung.

Gesundheitsminister Manne Lucha: „Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der beginnenden Erkältungssaison in den nächsten Wochen die Zahl der Patienten mit Atemwegssymptomen weiter steigen wird. Wenn wir die Testkapazitäten sinnvoll nutzen und gleichzeitig die besonders vulnerablen Gruppen schützen möchten, ist ein zielgerichtetes Vorgehen bei der Testung unerlässlich."

Sofern die Testkapazitäten für die Testungen der oben genannten Personengruppen nicht ausreichend zur Verfügung stünden, werde eine Priorisierung der Testung erforderlich sein. Hierzu hat das RKI aktuell entsprechende Empfehlungen veröffentlicht.

Danach soll im Einzelfall in Abhängigkeit von der Schwere der Erkrankung, der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe oder der Ausübung bestimmter Tätigkeiten über eine Testung entschieden werden. Zudem sollen asymptomatische Kontaktpersonen nicht mehr routinemäßig, sondern nach Einzelfallentscheidung getestet werden.

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