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Reutlingen/Tübingen

Foto: Landgericht Tübingen
Zehn Hautärzte wegen gewerbsmäßigen Betrugs vor Gericht

Vor dem Landgericht Tübingen müssen sich zehn Hautärzte aus Tübingen, Reutlingen, Pfullingen und Metzingen wegen gewerbsmäßigen Betrugs verantworten.

Neun von ihnen hatten von 2005 bis 2011 in Reutlingen ein gemeinsames Laserzentrum betrieben. Eine angestellte Hautärztin hatte dort Patienten behandelt. Sie hatte keine kassenärztliche Zulassung, die Ärzte hatten die Leistungen dennoch als ihre eigenen abgerechnet. Außerdem sollen sie Behandlungen von Blutschwämmen mehrfach abgerechnet haben. So sei ein Gesamtschaden von rund 1,3 Millionen Euro entstanden. Um das aufwendige Verfahren abzukützen, hat das Gericht eine Einigung vorgeschlagen: Räumen die Ärzte die Vorwürfe ein, müssen sie lediglich Bewährungstrafen befürchten, der angestellten Ärztin droht eine Geldstrafe wegen Beihilfe.

(Zuletzt geändert: Samstag, 09.12.17 - 05:37 Uhr   -   3015 mal angesehen)

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