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Türkei

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Türkei bricht Abkommen - Bundesregierung fordert Zugang zu inhaftierten Gefangenen

Dir Türkei bricht das 1963 geschlossene Wiener Konsularabkommen. Das hat die Bundesregierung der türkischen Regierung vorgeworfen. Deutschland sei erst nach wochenlangen Bemühungen Zugang zu der in der Türkei inhaftierten Deutschen Mesale Tolu zugesagt worden.Die Zusage gebe es bislang nur telefonisch. Zudem hätte Deutschland über die Inhaftierung von den türkischen Behörden informiert werden müssen. Tolu, die seit dem 6. Mai 2017 inhaftiert ist, besitzt ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit.

Seit Wochen hatte die Bundesregierung darauf gedrungen; nun hat die Türkei konsularischen Zugang zu Mesale Tolu gewährt. Ein Besuch der in der Türkei inhaftierten Deutschen sei möglich. Das habe die türkische Regierung telefonisch mitgeteilt, so der Sprecher des Auswärtigen Amtes, Schäfer, am Montag.

Das Auswärtige Amt geht davon aus, dass ein erster Besuch am 2. Juni stattfinden kann. Man wolle sich einen Eindruck vom Zustand der Inhaftierten und den Haftbedingungen in dem türkischen Gefängnis machen, so der Sprecher des Auswärtigen Amtes, Martin Schäfer. Eine schriftliche Zusage für den Besuch liege noch nicht vor.

Bundesregierung drängte auf Besuch

Regierungssprecher Steffen Seibert hatte mehrfach erklärt, Deutschland sei grundsätzlich an guten Beziehungen zur Türkei interessiert. Doch die Bundesregierung erwarte, dass die konsularische Betreuung kurzfristig möglich sei. Die Bundesregierung drängt die Türkei seit Wochen auf konsularischen Zugang zu der Deutschen Mesale Tolu. Sie befindet sich seit 6. Mai in türkischer Untersuchungshaft.

Türkei bricht Wiener Übereinkommen

Für die Bundesregierung ist wichtig, sich um inhaftierte deutsche Staatsangehörige im Ausland kümmern zu können. Tolu besitzt nur die deutsche Staatsangehörigkeit und nicht auch die türkische. Damit hat sie Anspruch auf konsularische Betreuung nach dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen von 1963. Deutschland war über die Inhaftierung Tolus nicht von den türkischen Behörden informiert worden. Darin sieht die Bundesregierung eine Verletzung des Übereinkommens.

Merkel fordert auch Freilassung von Denis Yücvel

Am Rande des Nato-Treffens am Donnerstag (25.05.) in Brüssel hat Bundeskanzlerin Angela Merkel den türkischen Präsidenten Erdoğan getroffen. Sie sprachen über die belasteten deutsch-türkischen Beziehungen.

In dem Gespräch setzte sich Merkel erneut für eine rechtsstaatliche Behandlung inhaftierter deutscher Staatsbürger ein. Insbesondere forderte sie die Freilassung von Deniz Yücel. Der deutsch-türkische Journalist sitzt seit Ende Februar in Istanbul in Untersuchungshaft. Ihm werden Terrorpropaganda und Volksverhetzung vorgeworfen. Neben Yücel und Tolu befinden sich weitere deutsche Staatsangehörige in der Türkei in Haft. (Bundesregierung / KM)

(Zuletzt geändert: Montag, 29.05.17 - 17:04 Uhr   -   3878 mal angesehen)

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