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Paragraf 219a

Foto: pixelio.de - Tim Reckmann Foto: pixelio.de - Tim Reckmann
Bundestag streicht Werbeverbot für Abtreibungen

Der Deutsche Bundestag hat heute den umstrittenen Paragrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch gestrichen, das so genannte "Werbeverbot" für Abtreibungen. Wenn ein Arzt oder eine Ärztin Abtreibungen anbietet, soll er oder sie künftig öffentlich darüber informieren dürfen.

Abgeordnete der SPD, der Grünen, der FDP sowie der Linken stimmten für den Wegfall von §219a, die Union und die AfD dagegen. Damit haben die Gießener Ärztin Kristina Hänel und ihre Unterstützer einen Erfolg in ihren Bemühungen um eine Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs errungen. Ihre Verurteilung im Jahr 2017 aufgrund des Paragrafen 219a hatte die Debatte ausgelöst.

"Sie müssen dieses Urteil tragen wie einen Ehrentitel im Kampf um ein besseres Gesetz" - Die außergewöhnlichen Worte des Richters, der sie gerade zur Zahlung einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt hatte, bestärkten Kristina Hänel damals in ihrem Kampf gegen den umstrittenen §219a StGB, der ausgerechnet Fachleuten verbot, sachgerechte Informationen zum Schwangerschaftsabbruch zu verbreiten.

Mit Unterstützung der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) und des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw) ging die Gießener Ärztin den Weg durch die Instanzen, bis ihr Fall vor dem Bundesverfassungsgericht landete. Parallel zu dem Verfahren stieg der gesellschaftliche Druck, so dass sich die neu gewählte Bundesregierung darauf einigte, das Verbot der sogenannten "Werbung für den Schwangerschaftsabbruch" aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.

"Mit der heutigen Entscheidung im Deutschen Bundestag hat Kristina Hänel erreicht, was sie erreichen wollte: §219a StGB ist Geschichte", sagt gbs-Vorstandssprecher Michael Schmidt-Salomon. "Dies ist ein bemerkenswerter Erfolg, der zeigt, dass die Ampelkoalition das Motto ihres Koalitionsvertrages 'Mehr Fortschritt wagen!' umsetzen möchte. Nun sind wir gespannt, ob sie auch den Mut aufbringen wird, den nächsten Schritt zu gehen und den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln."

Die Streichung von §219a StGB könne nur der erste Schritt einer umfassenden Rechtsreform sein: "Die Gesetze zum Schwangerschaftsabbruch sind in ihrer Gesamtheit weder rational noch evidenzbasiert noch weltanschaulich neutral. Es ist an der Zeit, sie grundlegend zu revidieren." Tatsächlich haben sich SPD, FDP und Bündnis90/Die Grünen im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, mögliche "Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches" zu prüfen.

(Zuletzt geändert: Freitag, 24.06.22 - 13:56 Uhr   -   1397 mal angesehen)

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