RTF.1 - Radio für die Region Neckar-Alb

Region Neckar-Alb bei Nacht Region Neckar-Alb bei Tag

Webradio hören Winamp, iTunes Windows Media Player Real Player QuickTime

Baden-Württemberg

Foto: RTF.1
Click & Collect weiterhin erlaubt

Wie das baden-württembergische Ministerium für Soziales und Integration am heutigen Sonntag mitteilte, lässt die Landesregierung Abholangebote des Einzelhandels - das sogenannte Click & Collect - auch bei einer 3 Tage-Inzidenz über 100 weiterhin zu.

Hierbei handele es sich nicht um eine Abweichung von den geplanten Regeln der Bundesnotbremse.  Die neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg tritt ab morgen (Montag 19.4.) in Kraft.

Hier der vollständige Wortlauf der Pressemitteilung des Ministerium für Soziales und Integration:

Land lässt Abholangebote im Einzelhandel weiter zu / Kein Abweichen von den geplanten Regeln der „Bundes-Notbremse"

Zur Weitererlaubnis von Abholangeboten (Click&Collect) in der Corona-Verordnung des Landes teilte der Amtschef des Ministeriums für Soziales und Integration, Prof. Dr. Uwe Lahl, am Sonntag (18. April) mit:

„Im Rahmen der Ressortabstimmung und nach intensiver juristischer Prüfung hat sich die Landesregierung einvernehmlich darauf verständigt, so genannte Click-Collect-Angebote auch bei einer 3-Tage-Inzidenz von über 100 weiterhin zu erlauben. Der vorliegende Entwurf und die Beratungen über eine bundesgesetzliche „Notbremse" deuten aus unserer Sicht darauf hin, dass auch der Bund Click&Collect weiter zulassen und nur die Öffnung für den Kundenverkehr untersagt sehen will. Von einer Schließung von Abholstellen ist dort nicht die Rede. Insofern weicht das Land auch bei den Regeln für den Einzelhandel vom Gesetzentwurf des Bundes nicht ab, im Gegenteil: Gerade vor dem Hintergrund, dass wir die Regelungen der Bundesnotbremse für Baden-Württemberg schon ab morgen antizipieren wollen, ist die Entscheidung konsequent und stützt auch den Handel."

Zum Hintergrund:

§ 13a Abs. 3 Satz 4 der morgen in Kraft tretenden Corona-Verordnung legt fest:

„Bei der Einrichtung von Abholangeboten haben die Betreiber im Rahmen ihrer Hygienekonzepte insbesondere die Ausgabe von Waren kontaktarm und innerhalb fester Zeitfenster zu organisieren."

Das heißt:

Es handelt sich bei Click&Collect um ein Abholangebot im Einzelhandel, bei dem der Kauf zwingend schon im Vorfeld ohne physischen Kontakt und ohne Begutachtung der Ware abgeschlossen wurde. Es dürfen also keine Kaufanreize z.B. durch vorheriges Anschauen und vorherige Auswahl der Waren im Laden geschaffen werden. Die Übergabe der Ware muss dann kontaktlos oder zumindest kontaktarm innerhalb eines dem jeweiligen Kunden vorgegebenen Zeitfensters erfolgen, damit Begegnungen zwischen den Kunden weitestgehend ausgeschlossen bleiben. Durch ein entsprechendes Hygienekonzept sind Ansammlungen von Menschen vor bzw. in den Verkaufsstellen zu vermeiden.

...

(Zuletzt geändert: Sonntag, 18.04.21 - 19:20 Uhr   -   1550 mal angesehen)

Nachrichten aus der Region Neckar-Alb

Foto: RTF.1
Luftreinhaltepläne fortgeschrieben Das Regierungspräsidium Tübingen hat die Fortschreibung der Luftreinhaltepläne für die Städte Reutlingen und Tübingen fertiggestellt.
Foto: RTF.1
IHK-Vollversammlung beschließt neue Wahlordnung Die Mitglieder der IHK können im nächsten Frühjahr, bei der Wahl der Vollversammlung traditionell per Brief oder erstmals auch digital abstimmen.
Foto: RTF1
Gedenkstein für Corona-Tote Auf dem Tübinger Bergfriedhof erinnert jetzt ein Gedenkstein an die Toten der Corona-Pandemie.

Weitere Meldungen