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Elektroroller

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Neues Versicherungsjahr: Darum sinken Kosten für E-Scooter

Am 1. März beginnt das neue Versicherungsjahr für alle Fahrer von Mopeds und Elektrokleinstfahrzeugen. Auch die neuen Elektroroller gehören dazu. Was eine E-Scooter-Versicherung kostet und warum der Preis sinkt:

Unfälle mit E-Scootern kommen nach wie vor eher selten vor – zumindest im Vergleich mit Mopeds. Mit dieser Begründung senkt beispielsweise die DEVK zum zweiten Mal die Beiträge für die Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung.

Seit fast zwei Jahren sind E-Scooter nun auf deutschen Straßen erlaubt. Die anfänglichen Diskussionen über die Sicherheit der neuen Fahrzeuge ist inzwischen weitgehend abgeklungen. 

Das kostet eine E-Scooter-Versicherung

Ab März 2021 zahlen E-Scooter-Fahrer zwischen 18 und 22 Jahren pro Versicherungsjahr beispielsweise bei der DEVK 39 statt bisher 49 Euro. Für die Altersgruppe der über 23-Jährigen geht der Anbieter von 28 Euro auf jährlich 24,80 Euro runter. Die größte Beitragsanpassung gibt es in diesem Jahr bei den E-Scooter Fahrern unter 17 Jahren. Sie zahlen ab März nur noch die Hälfte, also 49 statt bisher 99 Euro. Andere Versicherer handeln ähnlich.

Sticker statt Nummernschild

Anders als bei Mopeds müssen Besitzer kein Blechschild an ihrem E-Scooter anbringen, sondern nur einen Versicherungsaufkleber – gut sichtbar natürlich. Er gilt bis Ende Februar 2022, dann wird ein neuer Sticker fällig. Den gibt es zum Beispiel in der Geschäftsstelle der Versicherung oder per Post. Wer will, kann auch eine Teilkaskoversicherung abschließen. Sie kostet je nach Alter etwa 20 bis 40 Euro Jährlich. 

Fahren schon ab 14, leihen erst ab 18 Jahren

Neben der Versicherungspflicht gelten noch weitere Regeln: Jugendliche dürfen zum Beispiel schon ab 14 Jahren einen E-Scooter fahren, wenn er sich im privaten Besitz befindet. Leihen können Teenies die praktischen Flitzer jedoch in der Regel erst ab einem Alter von 18 Jahren – so steht es in den Nutzungsbedingungen der meisten Verleihfirmen. Einen Führerschein brauchen Fahrer dagegen nicht. Denn in Deutschland dürfen nur E-Scooter auf die Straße, die höchstens 20 Stundenkilometer schnell fahren und eine Betriebserlaubnis haben. Zugelassen sind sie für Radwege und Straßen. Auf Gehwegen, in Fußgängerzonen und in von Städten festgelegten Sperrzonen sind E-Scooter nicht erlaubt.

(Zuletzt geändert: Mittwoch, 24.02.21 - 12:00 Uhr   -   9828 mal angesehen)

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