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Tübingen

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Veröffentlichung von Einwohnerdaten

Bürgerinnen und Bürger aus Tübingen, die nicht mit ihrem Namen und ihrer Adresse im Tübinger Adressbuch 2021 aufgeführt werden wollen, müssen dies rechtzeitig und in schriftlicher Form der Stadtverwaltung mitteilen.

Eine Begründung sei nicht erforderlich, heißt es in einer Pressemitteilung.

Personen, die bereits im aktuellen Adressbruch der Datenweitergabe widersprochen haben, werden automatisch auch in der kommenden Ausgabe nicht veröffentlicht. Der Widerspruch muss bis spätestens am 26. Oktober bei der Stadtverwaltung eingehen. Widersprüche werden nicht telefonisch und nicht per Email entgegengenommen.

(Zuletzt geändert: Sonntag, 27.09.20 - 07:39 Uhr   -   903 mal angesehen)

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