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Tübingen

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Lebensgefährliche Verletzungen des Opfers - Messerstecher muss in Psychiatrie

Die Jugendkammer des Landgerichts Tübingen hat den 20-jährigen Asylbewerber aus dem Irak freigesprochen, der im vergangenen Herbst in einer Reutlinger Unterkunft auf einen anderen Asylbewerber eingestochen und diesen dabei lebensgefährlich verletzt hatte.

Der Täter – das hatte ein Gutachten ergeben – sei psychisch krank und somit schuldunfähig. Mit dem Freispruch ordnete das Gericht die Unterbringung des jungen Mannes in einer psychiatrischen Klinik an. Am Tatabend stand der 20-Jährige unter Marihuana-Einfluss, was einen schizophrenen Schub bei ihm ausgelöst hatte. Er selbst hatte vor Gericht von Stimmen in seinem Kopf berichtet, die ihn zu der Tat gedrängt hätten.

(Zuletzt geändert: Samstag, 19.05.18 - 14:49 Uhr   -   1042 mal angesehen)

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