Strafzinsen nicht zulässig - Das Landgericht Tübingen hat ein Urteil gefällt
Das Landgericht Tübingen hat ein Urteil gefällt, das für die Bankenbranche in ganz Deutschland richtungsweisend ist: Bei bestehenden Verträgen Strafzinsen für Sparguthaben einzuführen, etwa für Tagesgeld-Guthaben, ist nicht zulässig.
Die Volksbank Reutlingen hatte erwogen, solche Negativzinsen zu erheben. Sie hatte nach Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ihren Preisaushang zwar geändert und die zuvor für Tages- und Festgeldkonten eingeführten Negativzinsen zurückgenommen, die geforderte Unterlassungserklärung aber nicht abgegeben.