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Tübingen

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Strafzinsen nicht zulässig - Das Landgericht Tübingen hat ein Urteil gefällt

Das Landgericht Tübingen hat ein Urteil gefällt, das für die Bankenbranche in ganz Deutschland richtungsweisend ist: Bei bestehenden Verträgen Strafzinsen für Sparguthaben einzuführen, etwa für Tagesgeld-Guthaben, ist nicht zulässig.

Die Volksbank Reutlingen hatte erwogen, solche Negativzinsen zu erheben. Sie hatte nach Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ihren Preisaushang zwar geändert und die zuvor für Tages- und Festgeldkonten eingeführten Negativzinsen zurückgenommen, die geforderte Unterlassungserklärung aber nicht abgegeben.

(Zuletzt geändert: Samstag, 09.12.17 - 05:39 Uhr   -   2794 mal angesehen)

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